Verpflichtende Einführung eRezept ab 01.01.2024
von Jasmin Pfenninger
Verpflichtende Einführung eRezept ab 01.01.2024

Eine weitere Neuerung ist die gesetzlich vorgeschriebene Einführung des eRezepts ab dem 01.01.2024. Wir bitten Sie zu beachten, dass die Ausstellung von Rezepten für Dauermedikation dann nur noch mittels eRezept erfolgen kann.
Dies bedeutet für Sie:
1) Bestellung der Rezepte ab 01.01.2024 gerne telefonisch über die bekannte Telefonnummer auch außerhalb der Sprechzeiten oder über unsere Homepage. Eine Rezeptbestellung während der Sprechzeiten ist selbstverständlich auch weiterhin möglich, führt allerdings aufgrund der technischen Gegebenheiten nicht zum schnelleren (tagesgleichen) Erhalt des Rezeptes.
2) Einlösen der Rezepte erst ab dem Nachmittag des nächsten Werktags in einer Apotheke Ihrer Wahl mittels Krankenkassenkarte oder mittels App (nach einmaliger vorheriger Aktivierung durch die Krankenkasse), in Ausnahmefällen auch mittels Papierausdrucks/Rezeptcode.
Weitergehende Informationen zum Umgang mit dem eRezept finden sie hier (https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept/faq-e-rezept-egk.html).
Bitte beachten Sie:
Die Ausstellung von Rezepten am jeweiligen Quartalsbeginn (1.1., 1.4., 1.7., 1.10) ist nur nach vorherigem Einlesen der Versicherungskarte möglich!!
Weitere Informationen erhalten Sie auf den Seiten des Bundesgesundheitsministerium unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/e-rezept/faq-e-rezept-egk