FAQ (Häufige Fragen)
Um für kurze Wartezeiten zu sorgen und Ihnen schnell helfen zu können, arbeiten wir mit Termin- und Akutsprechstunden. Dies gelingt uns allerdings nur, wenn Sie uns dabei unterstützen und sich an nachfolgende Praxis- und Verhaltensregeln halten:
- Bitte vereinbaren Sie für alle planbaren Anliegen einen Termin
- Bitte nennen Sie den Grund ihres Terminwunsches, damit wir ein ausreichendes Zeitfenster einplanen können
- Bitte seien pünktlich; bei zu frühem oder zu spätem Erscheinen behindert dies den Praxisablauf und führt zu längeren Wartezeiten
- Bitte bringen Sie Ihre Versichertenkarte mit
- Trotz aller Bemühungen können Verzögerungen vorkommen; wir bitten Sie um Toleranz
- Sollten Sie Ihren Termin nicht wahrnehmen können, sagen Sie diesen bitte frühzeitig ab
- Bitte bringen Sie zu Ihrem Termin keine weiteren Personen/Angehörige zur Behandlung mit. Das geht zu Lasten der nachfolgenden Patienten. Termine für Angehörige müssen ebenfalls vereinbart werden.
Akutsprechstunde
- Bei plötzlich aufgetretenen Beschwerden (z.B. hohes Fieber, akute Schmerzen, neu aufgetretener Schwindel, Übelkeit, Erbrechen) kontaktieren Sie uns bitte telefonisch; Sie bekommen einen Termin in unserer Akutsprechstunde.
- Die Akutsprechstunde ist für Notfälle reserviert. Sie brauchen hier oft viel Geduld. Versuchen Sie, ihr Anliegen kurz und konkret zu beschreiben.
- Wir kümmern uns in dieser Sprechstunde gezielt um das Wichtigste. Für alle anderen Anliegen vereinbaren Sie bitte einen weiteren Termin.
- Unsere Mitarbeiterinnen beherrschen das Praxismanagement und müssen Entscheidungen treffen, die im Sinne aller Beteiligten sind.
- Bitte bleiben Sie geduldig und respektvoll, auch wenn das Team nicht allen Ihren Wünschen sofort nachkommen kann!
Blutentnahmen werden vormittags bis 10:30h nach vorheriger Terminabsprache durchgeführt. Welche Laborwerte bestimmt werden, wird zuvor ärztlich festgelegt und obliegt der Entscheidung der Praxis.
Bitte beachten Sie bei Laborwerten für die Check 35-Untersuchung den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen.
Sie müssen nur bei speziellen Werten nüchtern sein. Bitte nehmen Sie jedoch Ihre regelmäßige Blutdruckmedikation auch vor der Blutentnahme ein!
Hausbesuche gehörtem Basisleistungsspektrum einer Hausarztpraxis.
Sie dürfen lt. Gesetzgeber dann ausgeführt werden, wenn ein medizinischer Grund (z.B. Bettlägerigkeit) dazu besteht. Eine fehlende Fahrgelegenheit rechtfertigt keinen Hausbesuch.
Die Besuche können entweder durch einen Arzt oder durch eine speziell geschulte Helferin (VERAH/NÄPA) erfolgen.
Bitte beachten Sie, dass Hausbesuche auch für uns vor eine organisatorische Herausforderung stellen und daher in den seltensten Fällen am selben Tag erfolgen können.
Rezeptwünsche bei uns bekannter Dauermedikation teilen Sie uns bitte über unseren Rezeptanrufbeantworter, per Bestellformular über unsere Homepage oder mittels Rezeptbestellformular in Papierform (in unserer Praxis erhältlich) mit.
Die Rezepte werden immer vormittags bearbeitet und sind in der Regel am darauffolgenden Werktag (bei Bestellungen am Nachmittag dann entsprechend am übernächsten Werktag) auf Ihrer Versicherungskarte gespeichert bzw. in unserer Praxis abholbereit.
Neue Medikamente bzw. Medikamente für Akuttherapie können nicht bestellt werden und bedürfen immer eine Besprechung mit dem Arzt!
Rezeptwünsche für Physio- oder Ergotherapie müssen persönlich mit den MFAs oder Arzt besprochen werden und können nicht über Bestellformulare angefordert werden. Auch hier kann die Abholung dann erst am nächsten Werktag in unserer erfolgen.
Prinzipiell besteht in Deutschland eine freie Arztwahl, sodass eine Überweisung nicht zwingend notwendig ist. Als Teilnehmer der hausarztzentrierten Versorgung (HZV, „Hausarztmodell“) haben Sie jedoch die Verpflichtung, eine Überweisung bei Fachärzten (ausgenommen in Notfällen, Gynäkologie, Augenheilkunde, Kinder- u. Jugendärzte, Zahnärzte) vorzulegen.
Allerdings dienen Überweisungen der Kommunikation Ihres Hausarztes mit den Fachärzten.
Deshalb muss auch der genaue Zweck der Überweisung dem Fachkollegen mitgeteilt werden, um gezielte Antworten auf die bestehenden Fragestellungen zu erhalten. Die rückläufigen Arztbriefe (nur bei Überweisung!) werden dann bei uns gesammelt und geordnet.
Dadurch sind bei Renten- Kur- oder Versicherungsanfragen alle Ihre Befunde sofort verfügbar, was Ihnen als Patient zugutekommt.
Bitte beachten Sie, dass Überweisungen jedoch nur dann ausgestellt werden können, wenn aus medizinischer Sicht ein Facharzt-Besuch notwendig ist, z.B. bei ergänzenden diagnostischen oder therapeutischen Leistungen, die über die hausärztliche Tätigkeit hinausgehen oder besonderes Facharztwissen erfordern. Entscheidend ist hierbei die medizinische Notwendigkeit. Entfällt diese, erübrigt sich die Überweisung und in der Regel auch der Facharztbesuch.
Durch Überweisungen helfen auch Sie mit, Doppeluntersuchungen zu vermeiden und einer Überlastung des Gesundheitssystems entgegenzuwirken.
Bitte haben Sie dafür Verständnis, dass wir nur aufgrund bei uns diagnostizierter Erkrankungen/Behandlungen Bescheinigungen über den zeitlichen Aufenthalt in unserer Praxis oder eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ausstellen können.
In allen anderen Fällen (z.B. auch Magen-/Darmspiegelungen, Vorbereitungstage für Untersuchungen beim Facharzt, ambulante Krankenhaustermine) liegt die Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung im Ermessen des Sie behandelnden Arztes und kann nicht von unserer Praxis attestiert werden.
Mit den „Hausarztverträgen“ (auch hausarztzentrierte Versorgung, „HzV“) wollen die Krankenkassen und Hausärzte gemeinsam die Qualität und Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung verbessern. Damit entsprechen sie einer Forderung des Gesetzgebers.
Im Mittelpunkt steht die zentrale Steuerungs- und Koordinierungsfunktion des Hausarztes, der sich dafür zusätzlich engagiert und fortbildet. Das Hausarztprogramm ist besonders dann für sie interessant, wenn sie häufiger ärztliche Behandlung benötigen. Zudem profitieren Sie hierbei von Zusatzangeboten durch Ihre Krankenkasse.
Ihre Teilnahme ist selbstverständlich freiwillig. Durch ihre Unterschrift wählen sie verbindlich für ein Jahr ihren Hausarzt, der dann ihr erster Ansprechpartner für alle medizinischen Fragen ist. Eine Kündigung des Hausarztvertrages kann jederzeit bei Ihrer Krankenkasse erfolgen.
Bei Fragen sprechen Sie uns gerne an!
Nicht alle von Ihnen gewünschten und durch uns angebotene Leistungen sind im Leistungskatalog Ihrer Krankenkasse enthalten.
Wir bitten um Verständnis, dass wir Angebote, die die Kasse nicht bezahlt, privat in Rechnung stellen müssen. Dabei orientieren wir uns immer an der GOÄ (Gebührenordnung für Ärzte).
Atteste und Bescheinigungen, die nicht für die Krankenkasse bestimmt sind, müssen wir ebenfalls privat abrechnen.
- Wir arbeiten zum Wohle unserer Patient*innen.
Dafür halten wir uns mit Fortbildungen in unserer „Freizeit“ auf dem aktuellen Stand. Das tun wir gerne und bitten Sie um Unterstützung und den nötigen Respekt gegenüber unserer Arbeit. - Freundlichkeit und ein angemessener Umgangston sollten auch in schwierigen Momenten selbstverständlich sein!
Über konstruktive Kritik sind wir immer sehr dankbar.
Beleidigendes oder aggressives Verhalten hat in unserer Praxis jedoch nichts zu suchen. Dies gilt für beide Seiten – Patienten wie auch unser Praxisteam!